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Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer: So sparst Du Steuern auf Kapitalerträge

  • Autorenbild: Dirk Liepolt
    Dirk Liepolt
  • 17. Dez. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Wer Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen erzielt, kommt in Deutschland an zwei wichtigen Begriffen nicht vorbei: Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer. Beide beeinflussen, wie viel von Deinen Kapitalerträgen am Ende tatsächlich bei Dir bleibt. Dieser Beitrag erklärt verständlich und kompakt, was dahintersteckt und wie Du diese Regeln optimal nutzt.



Was ist die Abgeltungsteuer?



Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zinsen

  • Dividenden

  • Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie ETFs oder Aktien


Die Steuer beträgt:

  • 25 % Abgeltungsteuer

  • + Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer)

  • + ggf. Kirchensteuer


Insgesamt liegt die Belastung für die meisten Anleger bei rund 26 % bis 28 %. Die Besonderheit: Die Bank oder der Broker führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Du musst Dich also normalerweise nicht selbst darum kümmern.



1. Der Sparerpauschbetrag: Steuerfreier Grundbetrag für Kapitalerträge


Der Staat räumt Privatanlegern einen jährlichen Freibetrag ein, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser beträgt:


  • 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen

  • 2.000 € pro Jahr für Ehepaare/Lebenspartner


Bis zu diesem Betrag bleiben Deine Kapitalerträge komplett steuerfrei. Erst wenn Deine Erträge darüber liegen, fällt Abgeltungsteuer an.


2. Wie nutzt Du den Sparerpauschbetrag richtig?


Damit Deine Bank den steuerfreien Betrag berücksichtigt, musst Du einen Freistellungsauftrag einrichten. Dieser sorgt dafür, dass die Bank erst ab Überschreiten des Betrags Steuern einbehält.


Wichtig:

  • Du kannst Freistellungsaufträge auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nicht über den maximal zulässigen Pauschbetrag hinaus.

  • Wenn Du keinen Freistellungsauftrag einrichtest, führt die Bank die Steuer ab dem ersten Euro automatisch ab – selbst wenn Du eigentlich innerhalb des Freibetrags geblieben wärst.


Fehlt der Auftrag, kannst Du zu viel gezahlte Steuer später über die Steuererklärung zurückholen.



3. Praktische Tipps für Deine Steuerplanung


✔️ Freistellungsauftrag frühzeitig einrichtenAm besten zu Jahresbeginn, damit der Freibetrag für alle Erträge genutzt wird.

✔️ Auf mehrere Depots abstimmenWenn Du mehrere Banken nutzt, verteile den Freibetrag passend zu Deinen erwarteten Erträgen.

✔️ Steuererklärung nutzenSollte zu viel Abgeltungsteuer einbehalten worden sein, kannst Du sie über die Anlage KAP zurückerhalten.

✔️ Gemeinsamer Freibetrag für PaareEhepaare haben doppelt so viel Spielraum – ideal bei großen Depots oder mehreren Kapitalanlagen.



4. Beispiel zur Verdeutlichung


Angenommen, Du erzielst im Jahr:

  • 600 € Zinsen

  • 500 € Dividenden


Deine Kapitalerträge liegen somit bei insgesamt 1.100 €.

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 €.


➡️ Steuerfrei bleiben 1.000 €

➡️ Die restlichen 100 € werden mit der Abgeltungsteuer belastet.


Dadurch reduzierst Du Deine Steuerlast deutlich und sicherst Dir mehr Netto-Rendite.



Fazit


Der Sparerpauschbetrag und die Abgeltungsteuer sind zwei zentrale Instrumente im deutschen Steuerrecht, die jeder Anleger kennen sollte. Wer seinen Freistellungsauftrag richtig setzt, kann jedes Jahr spürbare Steuervorteile erzielen. Besonders bei regelmäßigen Dividenden oder größeren Wertpapierdepots lohnt es sich, die Freibeträge optimal auszuschöpfen und die eigene Steuerstrategie gut zu planen.



Hinweis / Haftungsausschluss


Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.


Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.


Für verbindliche Auskünfte sollten Sie stets einen qualifizierten Fachberater konsultieren.

 
 

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