top of page

Wenn die Pflegekosten das Eigenheim ins Blickfeld rücken

  • Autorenbild: Dirk Liepolt
    Dirk Liepolt
  • vor 11 Minuten
  • 4 Min. Lesezeit

Viele Familien kennen das: Eltern oder Großeltern werden pflegebedürftig, ein stationärer Heimaufenthalt wird nötig – und plötzlich wird klar, dass die Rente + Pflegekasse nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Dann stellt sich oft die Frage: Muss ich mein Haus oder meine Wohnung verkaufen? Und was darf das Sozialamt in diesem Fall verlangen?


ree


Eigenheim & Pflegekosten:

Was Familien jetzt wissen müssen



Wenn Eltern oder Großeltern pflegebedürftig werden, überschneiden sich zwei große Lebensbereiche: Pflegefinanzierung und Immobilienvermögen.

Viele Familien sind überrascht, wie schnell Pflegekosten im vierstelligen Bereich monatlich zusammenkommen – und wie oft die Frage im Raum steht:

„Kann das Sozialamt verlangen, dass das Eigenheim verkauft wird?“

Dieser Beitrag fasst das Thema verständlich und neutral zusammen – ohne Panikmache, aber mit klaren Fakten.



1. Grundsatz:

Das Sozialamt prüft Einkommen und Vermögen


Reichen die eigenen finanziellen Mittel eines Pflegebedürftigen nicht aus, um die Pflege zu bezahlen, springt auf Antrag der Sozialhilfeträger ein (gemäß Sozialgesetzbuch XII).

Bevor Leistungen bewilligt werden, prüft die Behörde jedoch:

  • Einkommen

  • verwertbares Vermögen

  • und in bestimmten Fällen auch Immobilienbesitz


Gilt das Eigenheim als Vermögen?

Ja – grundsätzlich zählt Immobilienbesitz als Vermögen.Aber: Es gibt wichtige Ausnahmen, die viele Menschen nicht kennen.


2. Wann das Eigenheim nicht verwertet werden muss


Es gibt klare Regeln, wann ein selbstgenutztes Eigenheim geschützt ist.


a) Wenn ein Ehepartner oder eingetragener Partner weiterhin darin wohnt

Bleibt der (gesunde) Ehepartner im Haus, gilt die Immobilie in der Regel als sogenanntes „Schonvermögen“.


b) Wenn das Haus angemessen ist

Die Angemessenheit wird u. a. beurteilt anhand von:

  • Wohnfläche

  • Grundstücksgröße

  • Ausstattung

  • wirtschaftlicher Verhältnisse


Es gibt keine feste Quadratmetergrenze, aber Urteile orientieren sich häufig an Größen, die für eine einzelne oder zwei Personen üblich und vertretbar sind.


c) Wenn ein Angehöriger pflegt und im Haus wohnt

Unter bestimmten Bedingungen kann ein Verbleib des pflegenden Angehörigen im Haus ein Grund sein, die Immobilie nicht zu verwerten.



3. Wann das Sozialamt doch auf die Immobilie zugreifen kann


Ein Zugriff kommt vor allem dann in Betracht, wenn:

  1. niemand mehr im Haus wohnt,

  2. das Objekt weit über den Angemessenheitsgrenzen liegt,

  3. hohe Pflegekosten anfallen, die nicht anders gedeckt werden können.


Dabei prüft die Behörde, ob:

  • Vermietung möglich wäre,

  • ein Teilverkauf wirtschaftlich sinnvoll ist,

  • oder ein vollständiger Verkauf notwendig erscheint.


Wichtig: Dies passiert nicht automatisch und auch nicht willkürlich, sondern nach klar geregelten Verfahren.



4. Was viele nicht wissen: Der Sozialhilfeträger kann Rückgriff nehmen


Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt:

  • Schenkungen der letzten Jahre zurückfordern (sog. „Rückforderung wegen Verarmung“),

  • auf das Erbe zugreifen,

  • oder Angehörige im Rahmen der Unterhaltspflicht prüfen.


Hinweis: Dazu gibt es umfangreiche Informationen bei Verbraucherzentralen, Pflegeberatungsstellen der Kommunen und im SGB XII.



5. Handlungsoptionen für Familien – bevor der Ernstfall eintritt


Gerade für junge Familien mit Blick auf Generationenvorsorge und Vermögensschutz ist frühzeitige Planung enorm wichtig.


✔ 1. Klare familiäre Absprachen treffen

Wer soll was übernehmen, wenn Pflege nötig wird?Wie wichtig ist der Erhalt des Eigenheims innerhalb der Familie?


✔ 2. Rechtzeitig über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken

Je früher abgeschlossen, desto günstiger und leistungsstärker.Dies kann später verhindern, dass Immobilien eingesetzt werden müssen.


✔ 3. Testament, Vollmachten & Wohnrechte klären

Regelungen wie:

  • Wohnrecht

  • Nießbrauch

  • Übertragung mit Absicherungkönnen im Pflegefall eine entscheidende Rolle spielen.


✔ 4. Immobilie wirtschaftlich bewerten

Manchmal ist eine frühzeitige Entscheidung sinnvoller, z. B.:

  • Verkauf zu Lebzeiten,

  • Vermietung,

  • Umbau in mehrere Wohneinheiten,

  • altersgerechter Umbau statt Heimunterbringung.


✔ 5. Neutrale Informationen nutzen

Zur Orientierung empfehlenswert:

  • Pflegeberatung der Kommunen/Pflegestützpunkte

  • Verbraucherzentrale

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

  • Deutsche Rentenversicherung


Gesetzeslage, Ausblick – und warum jetzt Handlungsbedarf besteht


In Deutschland ist die soziale Pflegeversicherung im SGB XI geregelt. Sie arbeitet aber nur als Teilleistungsversicherung – die tatsächlichen Pflegekosten werden in vielen Fällen nicht vollständig gedeckt, es bleiben hohe Eigenanteile, die aus Einkommen und Vermögen bezahlt werden müssen. Durch den demografischen Wandel, steigende Löhne in der Pflege und höhere Heim- und Betreuungskosten weisen Bundesregierung und verschiedene Wirtschaftsexperten seit Jahren darauf hin, dass sich die Finanzierungssituation weiter anspannen wird und Eigenanteile voraussichtlich eher steigen als sinken.


ree

Gerade deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig über eine private Pflegezusatzversicherung nachzudenken. Sie kann helfen, die eigenen Eigenanteile deutlich zu reduzieren und damit zu verhindern, dass im Ernstfall das Eigenheim oder anderes Vermögen unter Druck gerät und „zur Kasse gebeten“ wird.


Wenn du wissen möchtest, wie Sie Ihre Familie und Ihre Immobilie im Pflegefall besser schützen können, sprechen Sie mich gerne persönlich an – wir prüfen gemeinsam, ob und welche Form der privaten Pflegeversicherung zu Ihrer Situation passt.







Fazit


Ein Eigenheim ist nicht automatisch vor einem Zugriff des Sozialamts geschützt – aber in vielen Fällen sehr wohl. Entscheidend ist, wie die Immobilie genutzt wird und welche familiäre Situation besteht.


Für Familien lohnt es sich, frühzeitig zu klären:

  • Wie wichtig ist der Erhalt des Hauses?

  • Welche Absicherungsstrategien gibt es?

  • Welche finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten stehen zur Verfügung?


Wer rechtzeitig plant, schützt nicht nur das Eigenheim – sondern auch die finanzielle Stabilität der gesamten Familie.



Hinweis / Haftungsausschluss


Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.


Trotz sorgfältiger Erstellung wird keine Haftung für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.


Für verbindliche Auskünfte sollten Sie stets einen qualifizierten Fachberater konsultieren.

 
 

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
Anschluss-finanzierung

Alles, was du wissen musst, um bares Geld zu sparen Viele Immobilienbesitzer erleben irgendwann den gleichen Moment: Die erste...

 
 
Verschenken Sie kein Geld!

Die gesponserte Sparanlage die einen richtig guten Job macht Sparen mit Extrageld vom Chef Gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen...

 
 
KONTAKT

Finanzberatung Liepolt

Raiffeisenstr. 13

24983 Handewitt

​​

Tel.: +49 (0) 4608 9733912

Mob.: +49 (0) 160 1863480

dirk@finanzberatung-liepolt.de

  • Whatsapp
  • Schwarzes Facebook-Symbol
  • Schwarzes Twitter-Symbol
  • Schwarzes Instagram-Symbol
  • Schwarzes YouTube-Symbol

Danke für die Nachricht!

Leistungsspektrum
Privatkunden
Altersvorsorge - Kindervorsorge - Rentenversicherung - Lebensversicherung - Berufsunfähigkeit - Dienstunfähigkeit - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - KFZ Versicherung - Tierhalter Versicherung - Rechtsschutzversicherung - Fonds Sparplan - Wohngebäudeversicherung - Hausratversicherung - Haftpflichtversicherung - Kapitalanlagen - Vermögensaufbau
Unternehmen
​Betriebliche Altersvorsorge - Betriebliche Krankenversicherung - Betriebliche Unfallversicherung - Betriebshaftpflicht - Geschäftsinhalt - D&O Versicherung - Gesellschafter Geschäftsführer Versorgung -  Vermögensschaden Versicherung - KFZ Flottenversicherung
Finanzierungen
Immobilien- und Baufinanzierungen​

bottom of page