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Achte als Beamter auf die ECHTE Dienstunfähigkeit!

  • Autorenbild: Dirk Liepolt
    Dirk Liepolt
  • 26. Aug.
  • 3 Min. Lesezeit

Hier macht der Echte Schutz einen riesen Unterschied



Dienstunfähigkeit bei Beamten: Warum die richtige Klausel über deine finanzielle Zukunft entscheidet


Als Beamter trägst du Verantwortung – für den Staat, die Gesellschaft und oft auch für deine Familie. Doch was passiert, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst? Wer sich auf den Staat allein verlässt, könnte im Ernstfall eine böse Überraschung erleben. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung (DUV) ins Spiel – genauer gesagt: die richtige Dienstunfähigkeitsklausel.


Denn: Klausel ist nicht gleich Klausel. Und die Unterschiede können über eine zuverlässige Absicherung oder eine bittere Versorgungslücke entscheiden.


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Was regelt die Dienstunfähigkeitsklausel?


Die Dienstunfähigkeitsklausel bestimmt, wann und unter welchen Umständen ein Versicherer im Falle einer Dienstunfähigkeit zahlt. Dabei geht es um weit mehr als nur juristische Feinheiten. Es geht um Sicherheit – oder Unsicherheit im Ernstfall.



Echte vs. unechte DU-Klausel – der feine, aber entscheidende Unterschied


Die "echte DU-Klausel" ist der Goldstandard. Sie erkennt automatisch die Entscheidung deines Dienstherrn an – etwa auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens – und zahlt ohne zusätzliche Prüfverfahren. Das bedeutet für dich: Schnelle Leistung, kein bürokratischer Marathon.


Beispiel:🔹 Ein Lehrer auf Lebenszeit wird aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft dienstunfähig geschrieben. Mit echter DU-Klausel fließt die Versicherungssumme ohne weitere Prüfungen.


Die "unechte DU-Klausel" hingegen verlangt mehr: Der Versicherer prüft selbst nach und kann die Einschätzung des Dienstherrn anzweifeln. Das verzögert nicht nur die Auszahlung – es kann sie sogar komplett verhindern.


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Vorsicht bei unvollständigen Klauseln – insbesondere für Beamte auf Probe oder Widerruf


Viele Versicherungen schließen Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf bei Dienstunfähigkeit schlicht aus. Das Problem: Gerade in dieser Phase bist du besonders gefährdet – aber noch ohne Anspruch auf Ruhegehalt. Wer hier nicht aufpasst, bleibt im Ernstfall völlig ungeschützt zurück.


💡 Tipp: Achte auf eine vollständige DU-Klausel, die explizit auch Beamte auf Probe oder Widerruf berücksichtigt.



Teil-Dienstunfähigkeit – oft übersehen, aber brandgefährlich


Was viele nicht wissen: Dienstunfähigkeit ist nicht immer „alles oder nichts“. In einigen Fällen wirst du als teilweise dienstfähig eingestuft – zum Beispiel mit reduzierter Wochenarbeitszeit. Dein Gehalt sinkt – aber laufende Kosten bleiben.


Lösung: Eine Teil-Dienstunfähigkeitsklausel in deiner Police. Sie sichert auch diesen Sonderfall finanziell ab – und kostet in der Regel nur wenige Euro zusätzlich.


Eine Gute Versicherungsgesellschaft bietet dir z.B. folgenden Baustein an.


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Warum Dienstanfänger besonders gefährdet sind


Gerade Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare) oder auf Probe (z. B. Berufseinsteiger im Schuldienst, bei der Polizei oder in der Verwaltung) sind deutlich schlechter abgesichert als Beamte auf Lebenszeit. Sie haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden – sie werden schlicht aus dem Beamtenverhältnis entlassen, häufig ohne jede staatliche Absicherung.


Beispiele aus der Praxis:

🔹 Eine junge Lehrerin im Referendariat wird psychisch krank und kann ihren Dienst nicht mehr fortführen. Sie wird entlassen – ohne Ruhegehalt. Nur eine passende DU-Police mit echter Klausel könnte ihr Einkommen sichern.


🔹 Ein Polizeikommissaranwärter erleidet bei einer Einsatzübung einen schweren Bandscheibenvorfall. Folge: dienstunfähig – und entlassen. Ohne DU-Absicherung steht er mit leeren Händen da.


🔹 Ein Verwaltungsbeamter auf Probe bekommt nach einem Burnout die Versetzung in den Ruhestand verweigert. Auch hier: keine staatlichen Leistungen – es sei denn, eine DU-Versicherung greift ein.


Eine Gute Versicherungsgesellschaft bietet dir z.B. folgenden Baustein an.


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Fazit: Sicherheit beginnt mit der richtigen Formulierung


Ob du im Ernstfall abgesichert bist, entscheidet sich nicht erst beim Arzt – sondern beim Unterschreiben deines Vertrags. Lies die Dienstunfähigkeitsklausel aufmerksam durch – oder lass sie von einem Experten prüfen. Achte besonders auf:


✅ Ob der Beamtenstatus (Probe, Widerruf, Lebenszeit) berücksichtigt wird

✅ Ob es sich um eine echte DU-Klausel handelt

✅ Ob Sonderfälle wie Teil-Dienstunfähigkeit eingeschlossen sind

✅ Ob der Versicherer auf ein eigenes Prüfungsrecht verzichtet



Dein nächster Schritt:


📞 Lass uns gemeinsam prüfen, wie gut du aktuell abgesichert bist.

📩 Du willst als Beamter auf Nummer sicher gehen? Dann buche jetzt dein kostenfreies Beratungsgespräch.


👉 Denn wer vorsorgt, sichert nicht nur sein Einkommen – sondern auch seine Zukunft.


 
 

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